Impressum & AGB - Feiern mit Blick auf den Strand!

Raum mieten Flensburg
Hochzeiten ·  Betriebsfeiern ·  Events
Telefon: 0163 - 693 0513
Telefon: 0163 - 693 0513
Direkt zum Seiteninhalt
.
Impressum nach § 5 TMG
Inhaberin
Bettina Bastian GbR

Unselbständige Zweigstelle von
Mürwiker Str. 164
24944 Flensburg
Telefon: +49 461 80702899

Webdesign
Dirk Brotberg


Verantwortlich
Bettina Bastian
Strandpavillon Solitüde
c/o Blasberg 13
24943 Flensburg

Kontakt:
Telefon: 0163 - 693 0513

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumlichkeiten in der Eventlocation-Flensburg


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde (Privatpersonen sowie Unternehmen – nachfolgend nur Kunde genannt) die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eventlocation Flensburg, vertreten durch Bettina Bastian, Blasberg 13, 24943 Flensburg.
Ein für die Eventlocation Flensburg verbindlicher Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Mündlich oder schriftlich beantragte Terminvormerkungen begründen keinen Rechtsanspruch. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Eventlocation Flensburg schriftlich bestätigt wurden.

Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in der Höhe der Kosten der Raummiete zu leisten. Eine verbindliche und zu verrechnende Personenanzahl bei Veranstaltungen müssen bis spätestens 9 Tage vor Veranstaltung mitgeteilt werden. Diese Personenanzahl gilt als Garantiezahl und wird als Mindestzahl der Verrechnung zugrunde gelegt. Bei Veränderung der Gästezahl nach oben wird bei Bekanntgabe durch den Kunden von weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versucht, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuell dadurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt.. Der Kunde hat den Inhalt der geplanten Veranstaltung im Eventlocation Flensburg in der Buchungsbestätigung anzugeben. Die Anmietung der Räume erfolgt ausschließlich zur Durchführung der angegebenen Veranstaltung. Änderungen des Veranstaltungszweckes müssen vorher mit der Eventlocation Flensburg abgesprochen werden. Wird die geplante Veranstaltung zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden gelegen sind, nicht durchgeführt, gilt folgendes: a) Wird die Nichtdurchführung der Veranstaltung spätestens drei Monate vor dem Veranstaltungstermin bekanntgegeben, werden keine Kosten berechnet. Sollten bereits Anschaffungen für die Veranstaltung getätigt worden sein, werden die bislang dafür entstandenen Aufwände zur Gänze an den Kunden verrechnet. b) Eine spätere Absage berechtigt die Eventlocation Flensburg 100% der vereinbarten Kosten für die Raummiete zu beanspruchen.
Stornierungen von Feiern, die bereits angezahlt wurden, können aufgrund höherer Gewalt zu einem anderen Termin nachgeholt werden. Anzahlungen werden in voller Höhe verrechnet.
Die Eventlocation Flensburg kann vom Vertrag zurücktreten, wenn a) durch die beabsichtigte Veranstaltung oder damit zusammenhängende Vorbereitungsmaßnahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Eventlocation Flensburg zu befürchten ist; b) c) eine geforderte Haftpflichtversicherung nicht nachgewiesen oder eine verlangte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht wird; wenn der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen/Anzeigen oder Genehmigungen nicht erbracht wird. Werden solche Gründe erst so spät bekannt, dass die Eventlocation Flensburg die reservierten Räume nicht anderweitig verwerten kann, hat der Kunde trotzdem die vereinbarte Raummiete zu bezahlen. Aus einem begründeten Rücktritt vom Vertrag seitens der Eventlocation Flensburg können keine Schadenersatzansprüche durch den Kunden abgeleitet werden. Bei Buchungen von Hotelzimmern und/oder Appartements agiert Eventlocation Flensburg nur als Vermittler.


ORGANISATORISCHE BESTIMMUNGEN
Der Ablauf der Veranstaltung und die beabsichtigte Raumgestaltung sind der Eventlocation Flensburg spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bekanntzugeben und einvernehmlich festzulegen. Insbesondere sind die Termine für Vorbereitungsarbeiten, wie Anbringen von Dekorationen, Durchführung von Aufbauarbeiten, Proben, sowie die Organisierung des Abbauens mit der Eventlocation Flensburg abzustimmen. Andere Veranstaltungen haben Vorrang vor Proben und Vorbereitungsarbeiten. Die Bewirtung von Veranstaltungen im Eventlocation Flensburg erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsführung Eventlocation Flensburg bzw. durch das von der Geschäftsführung der Eventlocation Flensburg definierte Catering-Unternehmen oder nach Absprache mit dem bestellten Caterer. Der Verkauf und die Verabreichung von Speisen und Getränke durch den Kunden ist nicht zulässig, soweit sie nicht abgesprochen sind.


VERANSTALTUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Der Kunde trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf seiner Veranstaltung. Er hat alle für die Art der Veranstaltung erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und die veranstaltungsrechtlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die sonstigen im konkreten Fall relevanten Bestimmungen zu beachten. Wenn für die geplante Veranstaltung die Anwesenheit von Vertretern der Feuerwehr, Security oder des Rettungsdienstes gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese von der Eventlocation Flensburg veranlasst. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zusätzlich zu tragen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Besucherzahl die behördlich festgelegte Höchstgrenze von 120 Personen nicht übersteigt. Die Anordnung der Sitz- und Konsumationsplätze hat entsprechend den einen integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildenden Lagepläne zu erfolgen. Ungeachtet der Verantwortung des Kunden für die Einhaltung der für die jeweilige Veranstaltung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, obliegt der Eventlocation Flensburg bei allen Veranstaltungen ein jederzeitiges Kontroll- und Weisungsrecht. Den Weisungen des Personals der Eventlocation Flensburg ist in jedem Fall Folge zu leisten und jederzeit Zutritt zu den überlassenen Räumen zu gewähren. (Hausrecht) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen jeder Art auf eigene Kosten einzuholen.


SCHADENERSATZ / HAFTUNG
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Eventlocation Flensburg aus Anlass bzw. in Zusammenhang mit seiner Veranstaltung durch ihn, seine Beauftragten, Angestellten sowie die Besucher der Veranstaltung entstehen. Solche Schäden kann die Eventlocation Flensburg unverzüglich auf Kosten des Kunden beseitigen lassen. Die Eventlocation Flensburg ist berechtigt, vom Kunden den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Eventlocation Flensburg lehnt jegliche Haftung für Schäden, die der Kunde, seine Beauftragten oder Angestellten sowie Besucher aus Anlass der Benützung der überlassenen Räume entstehen, ab; es sei denn bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wird für vom Kunden oder Dritten eingebrachte Gegenstände keine Haftung übernommen und diesbezüglich kein Verwahrungsvertrag abgeschlossen. Eine Haftung der Eventlocation Flensburg für das reibungslose Funktionieren der in der Eventlocation Flensburg befindlichen technischen Anlagen wird nur bei nicht Funktionieren durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begründet.


ABRECHNUNG
Der Kunde zahlt eine Vorabrechnung in Höhe der zu erwartenden Kosten. Die endgültige Abrechnung der Benutzungsentgelte erfolgt im Nachhinein. Die Zahlung hat binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen, von 8% p.a. zu leisten. Der Kunde hat auch die Kosten für ein erforderliches, von der Eventlocation Flensburg im Verzugsfall beauftragtes, Inkassounternehmen zu tragen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem jeweils im Auftrag angegebenen Tarif. Vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. Techniker, Zurverfügungstellung von Zusatzeinrichtungen, Teilnahme von hauseigenem Personal an den Aufbauarbeiten etc.) werden - ebenso wie die Kosten für Feuer- und Rettungsaufsicht - gesondert in Rechnung gestellt. Sollte aus Anlass der Veranstaltung ein zusätzlicher Reinigungsaufwand, der das übliche Maß bei gleichartigen Veranstaltungen übersteigt, erforderlich sein, ist die Eventlocation Flensburg berechtigt, dem Kunden die dafür aufgewendeten Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Erfüllungsort ist Eventlocation Flensburg.


GELTENDES RECHT / GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Flensburg. Auf das Vertragsverhältnis wird ausschließlich deutsches Recht angewendet.


HAUSORDNUNG
Das Einbringen von Gegenständen aller Art (Dekoration, Ausstattung udgl.) und das Anbringen von Dekorationen, Aufbauten udgl. bedürfen der Zustimmung der Veranstaltungsleitung der Eventlocation Flensburg und sind mit dieser frühzeitig in allen Einzelheiten abzustimmen. Nägel, Schrauben, Ösen usw. dürfen zur Befestigung von Dekoration weder in Boden, Wände noch in Decken oder Einrichtungsgegenstände eingeschlagen bzw. eingeschraubt werden. Nach Ende der Veranstaltung sind sämtliche vom Kunden eingebrachten Gegenstände unverzüglich zu entfernen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist die Eventlocation Flensburg zur Ersatzvornahme auf Kosten des Veranstalters berechtigt. Die Gänge und Notausgänge sind unbedingt freizuhalten, Notbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. Das Anbringen von Plakaten am Gebäude oder auf den zugehörigen Freiflächen von der Eventlocation Flensburg ist nicht gestattet. Die Genehmigung zur Anbringung von Plakaten erfolgt nur in Absprache mit der Eventlocation Flensburg. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung genutzten Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. In der gesamten Eventlocation Flensburg herrscht bei allen Veranstaltungen Rauchverbot. Rauchen ist nur im Freien erlaubt. Der Kunde haftet für die Einhaltung. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerk und bengalischem Licht, das Mitbringen sowie der Verkauf von gasgefüllten Luftballons, gefährlichen Gegenständen und Flüssigkeiten sowie Waffen ist untersagt. Fahrlässiges Verhalten und Missachtung vorstehender Bestimmungen werden mit Hausverweis geahndet. Darüber hinaus besteht Schadenersatzpflicht. Den Anweisungen des Personals der Eventlocation Flensburg Folge ist zu leisten Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.

Raum mieten
Hochzeiten ·  Betriebsfeiern ·  Events
Zurück zum Seiteninhalt